| Anmeldung, Vertragsbedingungen | Die Reisen in diesem Programm sind bei jedem Reiseveranstalter und/oder über Ihr Reisebüro buchbar. Das Reisebüro wird Ihnen allfällige Zusatzinformationen, die Vertragsbedingungen bekanntgeben und die Preise bestätigen, sofern diese nicht den Angaben auf diesen Seiten entsprechen. Es gelten folgende Hinweise und Bedingungen, welche mit der Anmeldung und schriftlichen Bestätigung verbindlich werden. |
| Haftung, Verantwortung | Die australischen Touroperator haften für die Geschehnisse während der Reise, gemäss australischem Recht und im Rahmen ihrer Bedingungen. |
| Anmeldung, Zahlung | Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von Aus$500 fällig. Der Restbetrag ist spätestens 6 Wochen vor Tourbeginn an die Buchungsstelle zu überweisen. Sollten die dem Reisenden ausgehändigten Preise in australischen Dollars (Aus$) publiziert. sein, erfolgt die Umrechnung in die Währung Ihres Landes durch das Reisebüro. |
| Annullation durch
den Reiseteilnehmer |
Muss der/die Teilnehmer/in aus irgend einem Grunde von der Reise zurücktreten, so hat er/sie dies unverzüglich der Buchungsstelle mitzuteilen. Es werden folgende Annullationskosten verrechnet:
** bis 2 Monate vor Tourbeginn: 5% des Tourpreises, aber mindestens A$ 60. ** 2 Monate bis 1 Monat vor Tourbeginn: 30% des Tourpreises, aber mindestens A$ 170. ** 1 Monat bis 2 Wochen vor Tourbeginn: 70% des Tourpreises. ** 2 Wochen bis 0 Tage: 100% des Tourpreises. Eine Umbuchung auf eine andere Tour wird als Rücktritt gewertet. Da die Stornobestimmungen für unsere Reisen in kleinen Gruppen (wir garantieren die Durchführung bereits ab 2 Leute und Reisen mit max. 4 oder 6 Personen pro Fahrzeug) unbedingt eingehalten werden müssen, können Sie in Ausnahmefällen eine provisorische Buchung (Option für max. 2 Wochen) tätigen. Stösst der Teilnehmer aus irgend einem Grunde später zur Gruppe oder verlässt er diese früher, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Annullationskosten können durch eine entsprechende Versicherung gedeckt werden, welche wir als unerlässlich empfehlen. Bei Charter-Touren können die Annullationsgebühren noch höher festgelegt werden, sofern sie dem Reisenden bei Buchung mitgeteilt werden. |
| Annullation durch
den Reiseveranstalter |
Die Touroperator behalten sich das Recht vor, Reisen wegen ungenügender Beteiligung (wobei die meisten Touren in diesem Programm bereits ab 2 oder 4 Teilnehmer stattfinden) oder aus anderen zwingenden Gründen zu annullieren. Bei ungenügender Beteiligung wird der/die Reiseteilnehmer/in mindestens 2 Monate vor Reisebeginn (= Tourabfahrt) informiert und die Anzahlung wird rückerstattet. |
| Änderungen der Buchung | Programmänderungen oder Änderung des Transportmittels bedingt durch Wetter, Strassenzustand, Pannen, Streiks, behördliche Massnahmen, Krankheit oder Unfall (seitens der Teilnehmer oder des Reiseveranstalters) etc., bleiben vorbehalten und sind der Entscheidung des Reiseveranstalters (Reiseleiters) überlassen. Sollten, bei Reisen mit Zeltunterkunft, schlechte Wetterverhältnisse Hotelunterkunft wünschenswert oder erforderlich machen, gehen die Hotelkosten zulasten der Reisenden. Für verspätete oder verfrühte Rückkehr, Annullierung oder Abbruch einer Tour oder anderen Nachteilen und Schäden, die den Teilnehmern aus diesen Gründen der höheren Gewalt entstehen können, übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung, sodass kein Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises/Tourpreises entsteht. (Diese Risiken können ganz oder teilweise durch Versicherungen abgedeckt werden). |
| Beanstandungen und Ersatzansprüche | Beanstandungen sind sofort an Ort und Stelle an den Tourleiter zu richten, welcher dem Teilnehmer nötigenfalls eine Kopie des Rapportes gibt. Schadenansprüche sind schriftlich bis spätestens 8 Wochen nach Ende der Tour an den Reiseveranstalter zu richten. Eine allfällige Entschädigung beschränkt sich aber maximal bis zur Höhe des Tourpreises. |
| Versicherungen | Es sind keine Versicherungen im Tourpreis eingeschlossen. Wir empfehlen dem Teilnehmer den Abschluss einer Annullationskosten-, Unfall-, Krankheits-, Rückreise- und Gepäckverlustversicherung. Der Reiseveranstalter haftet für keine der obengenannten Risiken, ebenso nicht für Schädigungen, welche durch andere Teilnehmer oder Dritte verursacht werden. |